Der Beauftragte* für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV (Seminar | Ostfildern)
Der Beauftragte* für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV Das Medizinprodukterecht sieht Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor. Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer zentralen Funktion bzw. Person eines Beauftragten für […]
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